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Vorteile
Leasing hat, je nach Verwendungszweck und Vertragslaufzeit verschiedene Vorteile. Hier die wichtigsten Vorteile eines gewerblichen Leasings für Sie kurz zusammengefasst:
Steuerliche Vorteile
Leasingraten können in der Regel steuerlich voll als Betriebsausgaben abgesetzt werden und mindern so Ihre Steuerlast. Bei einer Finanzierung durch Eigenkapital wirken dagegen nur die Abschreibungen steuermindernd.
Positive Auswirkung auf Bilanz und Rating
Leasing-Objekte stehen im Eigentum des Leasing-Gebers und erscheinen beim Leasing-Nehmer ebenso wenig in der Bilanz wie die Verpflichtungen aus dem Leasing-Vertrag. Diese "Bilanzneutralität" führt zu einer Verbesserung wichtiger Bilanzrelationen, insbesondere der Eigenkapitalquote, was mit Blick auf Basel II bedeutend ist. So schaffen sich kreditsuchende Unternehmen eine gute Ausgangsposition in Ratings, die inzwischen zum Dreh- und Angelpunkt einer günstigen Kapitalbeschaffung geworden sind.
Planungssicherheit
Die Höhe der Leasingraten ist von Anfang an vertraglich fest vereinbart. Leasingraten sind den Zinsschwankungen am Kapitalmarkt nicht ausgesetzt. Damit haben Sie die Möglichkeit einer langfristigen Planung auf fester Kostenbasis.
Liquidität
Sie tätigen Investitionen, ohne oder mit nur geringem Eigenkapitaleinsatz und schonen so durch Leasing Ihren Kreditrahmen. Sie vermeiden äußere Einflussnahmen und bewahren sich Ihre unternehmerische Bewegungsfreiheit da Sie Ihre Liquidität behalten. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie über Ihre Hausbank leasen oder finanzieren. Dort wird der Kreditrahmen um jeden Finanzierungsbetrag geschmälert.
Individuelle Vertragsgestaltungen
Leasing garantiert eine Vertragsgestaltung, die sowohl den Bedürfnissen des Unternehmens als auch der Wertentwicklung des Investitionsobjekts gerecht wird. Sowohl bei den Vertragslaufzeiten als auch bei der Festlegung der sogenannten Endschaftsmodalitäten, also was nach Vertragsende mit dem Leasing-Objekt geschehen soll, dominiert maximale Flexibilität. Kauf- und Mietverlängerungsoptionen können ebenso vereinbart werden wie Beteiligungen des Leasing-Nehmers am Erfolg der Verwertung des Leasing-Objekts nach Beendigung des Leasing-Vertrages.