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Vertragsarten

Vollamortisation

Vollamortisation liegt vor, wenn die Gesamtinvestitionskosten des Leasing-Gebers einschließlich seiner Zins- und Verwaltungsaufwendungen sowie seines Gewinns durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen abgedeckt werden. Beim deutschen Finanzierungs-Leasing garantiert der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber die Vollamortisation. Bei Vollamortisationsverträgen geschieht dies allein durch die fest vereinbarten Leasing-Zahlungen während der Grundmietzeit.

Teilamortisation

Teilamortisation bedeutet, dass der Leasing-Nehmer mit den während der unkündbaren Grundmietzeit des Leasing-Vertrages geleisteten Zahlungen die Gesamtkosten des Leasing-Gebers (Anschaffungs-/Herstellungskosten, Nebenkosten, Finanzierungskosten) nur zum Teil deckt. Zur Sicherstellung der erforderlichen vollen Amortisation der Kosten bei Vertragsende stehen unterschiedliche vertragliche Vereinbarungen zur Verfügung (Amortisation). Üblicherweise wird ein Restwert ausgewiesen.

kündbare Leasingverträge:

Bei der vorzeitigen Beendigung eines Leasingvertrages ist ein Leasingnehmer auf das Angebot des Leasinggebers zur Einwilligung in diese Vertragsveränderung angewiesen. Bei kündbaren Leasingverträgen stehen die Konditionen für eventuelle vorzeitige Beendigungen hingegen bei Vertragsabschluss bereits fest. Um eine Klassifikation des Vertrages als Mietkaufvertrag nach deutschem Steuerrecht zu vermeiden, ist eine Kündigung jedoch frühestens nach Ablauf von 40 % der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Objektes möglich.

Fahrzeugleasingvertrag mit Kilometerbegrenzung:

Bei dieser Art des Leasingvertrages wird vertraglich eine maximale Kilometerlaufleistung für das Leasingfahrzeug festgelegt. Bei Rückgabe des Fahrzeuges wird dessen Kilometerstand abgerechnet. Wurde die festgelegte Kilometerlaufleistung überschritten, so muss der Leasingnehmer eine Nachzahlung leisten. Umgekehrt erhält der Leasingnehmer auch eine Auszahlung wenn die Kilometerlaufleistung unterschritten wurde. Leasingverträge dieser Art beinhalten meist einen kalkulierten Restwert, den der Leasingnehmer aber nicht garantiert, sondern der ein Risiko des Leasinggebers darstellt. Für den Leasinggeber hängt der kalkulierte Verkehrswert eines Fahrzeuges wesentlich von der km-Leistung ab.

Fahrzeugleasingvertrag mit Restwertfixierung:

Schließt man einen Leasingvertrag mit Restwertfixierung ab, so wird der Verkehrswert des Leasingfahrzeuges bei Vertragsende ermittelt. Somit werden bei der Rückgabe neben den gefahrenen Kilometern auch der äußere und technische Zustand des Fahrzeuges sowie die Situation am Gebrauchtwagenmarkt berücksichtigt. Liegt der so ermittelte Verkehrswert unter dem im Leasingvertrag vereinbarten Restwert, ist die Differenz vom Leasingnehmer zu tragen. Bei einem Verkehrswert über vereinbarten Restwert kann eine Beteiligung des Leasingnehmers an dem Mehrerlös vereinbart sein.[2] Das Restwertrisiko liegt bei diesen Verträgen beim Leasingnehmer, insbesondere auch das Risiko gestörter Gebrauchtwagenmärkte bei Leasingvertragsende.

Leasingverträge mit einer vereinbarten Mietvorauszahlung:

Eine Mietvorauszahlung, die bei Vertragsbeginn oder bei Annahme des Leasingvertrages durch die Leasinggesellschaft zu bezahlen ist, reduziert die während der Vertragslaufzeit zu leistenden Leasingraten. Eine Mietvorauszahlung senkt zudem das Ausfallrisiko für die Leasinggesellschaft. Je nach Bonität des Leasingnehmers und Fungibilität des Leasingobjektes wird eine Mietvorauszahlung häufig zur Abschlussbedingung gemacht. Bei Objektbeschaffungskosten von 25.000 € und einer Mietvorauszahlung von 5000 € muss die Leasinggesellschaft lediglich 20.000 € finanzieren. Gelegentlich werden auch während der Laufzeit eines Leasingvertrages Mietvorauszahlungen vereinbart, die dann die Folgeraten reduzieren. Konzernstellen und Behörden nutzen diese Möglichkeit, um sonst verfallende Jahresbudgets aufzubrauchen. Eine Mietvorauszahlung kann für Steuerpflichtige, die nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen müssen, mit steuerlichen Vorteilen verbunden sein.